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Praxis

Auf Basis ihrer langjährigen Erfahrung in der Beratung zu PV in Mehrfamilienhäuser hat die Energieagentur Regio Freiburg (EARF) Praxisbeispiele dagestellt, die die Machbarkeit verschiedener Betreiberkonzepte nachweisen. Die Referenzprojekte sind in folgende Kategorien gemäß dem Inhaltsverzeichnis des Leitfadens aufgeteilt:

  1. Stromlieferung in die Wohnungen (Anm.:hier wird die Selbstversorgung zugeordnet)
  2. Allgemeinstrom-Versorgung. Hier ist eine Ergänzung von der DGS Franken zum Thema Nebenkostenabrechnung.
  3. Einzelanlagen
  4. Volleinspeisung.

Stand : 08/2024.

Gemeinschaft : Stromlieferung/Mieterstrom oder Selbstversorgung ?

Gemeinschaften haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Betreibermodelle, wie hier (Rubrik Wissen) beschrieben: kleines MFH oder großes MFH. Für große MFHs (ab 15 Parteien) stellt sich zunächst einmal die Frage, ob eine Gemeinschaft die PV-Anlage selbst umsetzen, ggf. inwieweit (Investition, Betrieb, Abrechnung) will, oder ob sie einen MFH-Dienstleister beauftragen möchte. Für kleine MFHs gibt es aufgrund fehlender Dienstleister nur die Möglichkeit einer eigenständigen Umsetzung.

In dieser Präsentation stellt die EARF die Vorteile und Nachteile möglicher Betreiberkonzepte sowie ein Praxisbeispiel vor.

Allgemeinstrom-Versorgung

Auf dem Dach von Mehrfamilienhäusern wird es manchmal eng und die installierbare PV-Leistung pro Wohneinheit wird gering. Beim geringem Potenzial oder Kapital, kann es daher sinnvoll sein, die Versorgung mit Photovoltaik-Strom auf den Allgemeinstrom zu beschränken.

Die EARF beleuchtet diesen Anwendungsfall mit der folgenden Präsentation.

Nebenkostenabrechnung

In MFHs, die einem Vermieter gehören, kommt oft die Frage auf, welchen Preis für den PV-Strom anzusetzen ist. Die Antwort findet sich in §1 Abst. 1 der Betriebskostenverordnung: „…Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.“  In einfachen Worten bedeutet das, dass als PV-Wert der tatsächlich vermiedene Bezugsstrompreis angesetzt werden kann.

Eine Kalkulationshilfe für die Nebenkosten finden Sie beim Mustervertrag (1c) PV-Strom im Haus.

Einzelanlagen

In kleinen MFHs kann es vorteilhaft sein, Einzelanlagen statt einer gemeinsamen Anlage errichten zu lassen. Dadurch werden die jewiligen Bewohner zu voneinander unabhängigen Eigenverbrauchern ihres PV-Stroms.

Volleinspeisung

Unterschiedliche Gründe können dazu führen, eine Anlage oder einen Teil einer Anlage, in Volleinspeisung anzuschließen, u.a.:

  • niedrigere Eigenverbrauchsquoten (unter 30 %) mit oder ohne Perspektive einer zukünftigen Erhöhung des Verbrauchs,
  • teuere Umbaukosten des Zählerraums, und/oder
  • das Warten auf Umsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (Solarpaket I) oder des Energy Sharing Modells (Solar Paket II).

In der folgenden Präsentation schildert die EARF das Modell Volleinspeisung.