Auf Basis ihrer langjährigen Erfahrung in der Beratung zu PV in Mehrfamilienhäuser hat die Energieagentur Regio Freiburg (EARF) Praxisbeispiele dagestellt, die die Machbarkeit verschiedener Betreiberkonzepte nachweisen. Die Referenzprojekte sind in folgende Kategorien gemäß dem Inhaltsverzeichnis des Leitfadens aufgeteilt:
Stand : 08/2024.
Gemeinschaften haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Betreibermodelle, wie hier (Rubrik Wissen) beschrieben: kleines MFH oder großes MFH. Für große MFHs (ab 15 Parteien) stellt sich zunächst einmal die Frage, ob eine Gemeinschaft die PV-Anlage selbst umsetzen, ggf. inwieweit (Investition, Betrieb, Abrechnung) will, oder ob sie einen MFH-Dienstleister beauftragen möchte. Für kleine MFHs gibt es aufgrund fehlender Dienstleister nur die Möglichkeit einer eigenständigen Umsetzung.
In dieser Präsentation stellt die EARF die Vorteile und Nachteile möglicher Betreiberkonzepte sowie ein Praxisbeispiel vor.
Auf dem Dach von Mehrfamilienhäusern wird es manchmal eng und die installierbare PV-Leistung pro Wohneinheit wird gering. Beim geringem Potenzial oder Kapital, kann es daher sinnvoll sein, die Versorgung mit Photovoltaik-Strom auf den Allgemeinstrom zu beschränken.
Die EARF beleuchtet diesen Anwendungsfall mit der folgenden Präsentation.
In MFHs, die einem Vermieter gehören, kommt oft die Frage auf, welchen Preis für den PV-Strom anzusetzen ist. Die Antwort findet sich in §1 Abst. 1 der Betriebskostenverordnung: „…Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.“ In einfachen Worten bedeutet das, dass als PV-Wert der tatsächlich vermiedene Bezugsstrompreis angesetzt werden kann.
Eine Kalkulationshilfe für die Nebenkosten finden Sie beim Mustervertrag (1c) PV-Strom im Haus.
In kleinen MFHs kann es vorteilhaft sein, Einzelanlagen statt einer gemeinsamen Anlage errichten zu lassen. Dadurch werden die jewiligen Bewohner zu voneinander unabhängigen Eigenverbrauchern ihres PV-Stroms.
Unterschiedliche Gründe können dazu führen, eine Anlage oder einen Teil einer Anlage, in Volleinspeisung anzuschließen, u.a.:
In der folgenden Präsentation schildert die EARF das Modell Volleinspeisung.